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11. Juli 2005                                                                                        

Dr. Dieter Anders, (Ar-H), Hessischer Generalstaatsanwalt

Ein spannendes Referat über die Arbeit des obersten Staatsanwalts des Landes Hessen und interessante Gedanken
über das Selbstverständnis einer Strafverfolgungsbehörde erwartete die 20 Cartellbrüder, die sich - diesmal an einem ungewohnten Montag -  in der hochherrschaftlichen Villa Bonn eingefunden hatten. Viele von ihnen waren selbst Juristen,
denen Strafzwecktheorien teilweise noch aus ihrem Studium in unguter Erinnerung waren. Doch Cbr. Anders ebenso launig vorgetragene wie scharfsinnige Analyse der Veränderungen, welcher das Strafrecht im Laufe seiner bewegten Geschichte seit dem Ende des 19. Jahrhunderts unterworfen war und ist, füllte den Vortrag mit dem  Titel

"Stafrecht - Quo vadis?"

für alle mit Leben und setzte nach dem Mittagessen eine lebhafte Diskussion in Gang. Dabei kamen viele Themen zur Sprache, welche nicht nur Juristen unter den Nägeln brennen, wie die Beeinflußbarkeit der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte durch die öffentliche Meinung und die Medien, die Unabhängigkeit der Staatsanwälte oder Begriffe aus den Schnittstellen der Soziologie mit dem Strafrecht, wie etwa der Täter-Opfer-Ausgleich. So kam es, dass nach dem Ende des vorgegebenen Zeitrahmens von ein einhalb Stunden noch ein harter Kern eine ganze Weile beisammen saß, bevor wir wieder auseinander gingen in unsere Büros und Kanzleien.

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